Arten der Kündigung
Sobald sich das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auflöst, kommt unweigerlich der Begriff Kündigung ins Spiel. Doch Kündigung ist nicht gleich Kündigung. Es existieren verschiedene Arten, mit unterschiedlichen Auswirkungen und Folgen. In jedem Fall sollte ein Rechtsanwalt / Fachanwalt prüfen, ob der Kündigungsschutz Anwendung findet und die Kündigung überhaupt rechtens ist.
Neben den „üblichen Verdächtigen“ wie z. B. der betriebsbedingten Kündigung, Änderungskündigung oder verhaltensbedingten Kündigung, sollen im Folgenden noch ggf. weniger geläufige Varianten vorgestellt werden. In einigen Fällen sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen und einen erfahrenen Rechtsanwalt aufsuchen. Ein delikates Beispiel sei hier der Aufhebungsvertrag, der nicht selten zu einer Sperrfrist bei Arbeitsamt führt. Arbeitnehmer sind daher angehalten, sich direkt an die Hamburger Kanzlei Heiko Hecht & Kollegen und die hier tätigen Fachanwälte für Arbeitsrecht zu wenden.
Dauerschuldverhältnisse wie ein Arbeitsverhältnis lassen sich namentlich durch Kündigung, damit durch einseitiges Rechtsgeschäft beenden ...
Die Beendigung durch zweiseitiges Rechtsgeschäft ist die Beendigung durch Vertrag ...
Der Abwicklungsvertrag basiert auf einer Kombination aus einseitigem und zweiseitigem Rechtsgeschäft. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt durch ...
Gerichtlich kann das Arbeitsverhältnis gemäß §§ 9, 10 KSchG gegen Abfindung aufgelöst werden ...
Obsiegt der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage und ist er bereits ein neues Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber eingegangen, ...