
Arten der Kündigung
Obsiegt der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage und ist er bereits ein neues Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber eingegangen, verfügt er über ein Sonderkündigungsrecht, mit dem er sich innerhalb einer Woche nach Rechtskraft vom Arbeitsverhältnis mit dem alten Arbeitgeber lossagen kann. Das Sonderkündigungsrecht nach § 12 KschG steht dem Arbeitnehmer nicht zu, wenn er während des Kündigungsschutzprozesses eine selbständige Tätigkeit aufgenommen hat.