In einem aktuellen Urteil des ArbG Bochum aus März 2014 (Az.: 2 Ca 1482/13) hat dieses eine Supermarktkette verurteilt, einer ohne Vergütung mehrere Monate lang beschäftigten "Praktikantin" Vergütungszahlungen von rund 17.000 € nachzuzahlen. Die 19-jährige Praktikantin war mehrere Monate lang u. a. mit Einräum- und Kassiertätigkeiten ohne Vergütung beschäftigt worden, ein Ausbildungsplatz war ihr in Aussicht gestellt worden. Für diesen Zeitraum - so das ArbG Bochum - ist die "Praktikantin" nachträglich zu vergüten. Da die vermeintliche Praktikantin reguläre Arbeitsleistungen erbrachte, qualifizierte sie das Gericht als Arbeitnehmerin und sprach ihr den üblichen Stundenlohn zu.
Quelle: http://www.spiegel.de/