E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Komplementäre sind Arbeitgeber

Persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft sind regelmäßig Arbeitgeber der bei der Gesellschaft beschäftigten Arbeitnehmer.

Die Arbeitgebereigenschaft liegt bei einer Personengesellschaft regelmäßig bei den persönlich haftenden Gesellschaftern, bei einer KG somit bei den Komplementären. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass das Arbeitsverhältnis an sich zwischen der Gesellschaft selbst und dem Arbeitnehmer zustande kommt, so das Bundesarbeitsgericht. Nur der persönlich haftende Gesellschafter kann die Gesellschaft wirksam nach außen vertreten und somit bei realitätsnaher Betrachtung als möglicher Arbeitgeber in Betracht kommen.

Anlass für die Entscheidung ist die Verweisung einer Klage auf Zahlung von Arbeitsentgelt gegen den Komplementär von einem Arbeitsgericht an ein Landgericht mit der Begründung, dass mangels eines Arbeitgebers auch kein Arbeitsverhältnis bestehen würde. Dieser Ansicht hat das Bundesarbeitsgericht nun widersprochen und den Streit an das Arbeitsgericht zurückverwiesen.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-25 wid-149 drtm-bns 2024-11-25