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Straftaten können die Pension kosten

Wer als Beamter während seiner aktiven Dienstzeit schwerwiegende Verstöße gegen seine Dienstpflichten begeht, muss mit einer Aberkennung seiner Ruhestandbezüge rechnen.


Diese Erfahrung musste ein Polizeibeamter machen, der aufgrund einer Alkoholerkrankung in den Ruhestand versetzt worden war. Während seiner Dienstzeit war er unter anderem wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften, einem Verstoß gegen das Waffengesetz und häuslicher Gewalt auffällig geworden. Dienstlichen Anweisungen zur Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit folgte der Alkoholiker ebenfalls nicht, weshalb er in den Ruhestand versetzt werden musste. Das Verwaltungsgericht wertete dieses Verhalten als einen gravierenden Verstoß gegen die Kernpflichten eines Polizeibeamten und entzog ihm seinen Anspruch auf die Ruhestandsbezüge, zumal er sich mit seinem Verhalten von seinem Dienstherrn und seinem Pflichtenkreis entfernt hatte.
 
Verwaltungsgericht Trier, Urteil VG TR 3 K 1345 13 TR vom 06.02.2014
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