Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnung des dinglichen Arrestes durch das Finanzamt, kann ein Finanzgericht diesen auch ohne Erbringung einer Sicherheitsleistung aufheben.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 06.02.2013
Wer Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung falsch beantwortet und chronische oder schwerwiegende Erkrankungen verschweigt, kann nicht auf Zahlungen der Versicherung hoffen.
Oberlandesgericht Kassel, Urteil vom 05.02.2013
Die Impressumspflicht gewerblicher Anbieter gilt auch im Rahmen ihrer Präsenz auf Facebook und kann bei einem Verstoß zu einer Abmahnung führen.
Landgericht Regensburg, Urteil vom 31.01.2013
Beiträge zur Risikolebensversicherung, Unfallversicherung oder Kapitallebensversicherung müssen nicht im vollen Umfang steuerlich berücksichtigt werden.
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31.01.2013
Nach dem Tod des Mieters anfallende Mietforderungen können durch den Erben auf den Nachlass beschränkt werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.01.2013
Aufgrund der Gleichbehandlung von dienstlichen und privaten Übernachtungen hat das Oberverwaltungsgericht die Kölner Bettensteuer für unwirksam erklärt.
Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 23.01.2013
Die Raucherpause weist keinen Bezug zur betrieblichen Tätigkeit dar und ist eine rein persönliche Sache des Arbeitnehmers, weshalb für den Hin- und Rückweg zur Raucherpause kein Versicherungschutz bsteht.
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 23.01.2013
Auch eine geistige Behinderung einer Frau führt nicht zu einer Ausnahmeregelung, aufgrund derer die Krankenversicherung zur weiteren Kostentragung für Verhütungsmittel verpflichtet ist.
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 23.01.2013
Einer aufgrund von Fäkalien am Strand erkrankten Familie steht gegen den Reiseveranstalter kein finanzieller Anspruch zu, da diesen hinsichtlich der Verschmutzung und den daraus resultierenden Folgen kein Verschulden trifft.
Amtsgericht München, Urteil vom 16.01.2013
Die Versicherung genügt ihrer gesetzlichen Pflicht zur Aufklärung des Versicherungsnehmers über dessen Obliegenheiten, wenn diese sich durch ihre Platzierung und drucktechnische Gestaltung deutlich vom restlichen Text abheben.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.01.2013