E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Anspruch auf Bekämpfung des Feinstaubs

Kommunen und Länder sind verpflichtet, bei Überschreiten der gesetzlichen Grenzwerte Maßnahmen gegen die Feinstaubbelastung vorzunehmen.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat als erstes Gericht über einen Anspruch auf die staatliche Bekämpfung des Feinstaubes entschieden. Nach der Urteilsbegründung obliegt den staatlichen Einrichtungen bereits seit mehreren Jahren die Pflicht, gegen die Gefahren der Feinstaubbelastung vorzugehen. Jeder Bürger hat einen einklagbaren Anspruch auf das Tätigwerden der öffentlichen Hand. Das Land Baden-Württemberg muss nunmehr einen Aktionsplan zur Umsetzung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben aufstellen.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-153 drtm-bns 2024-11-24