E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

DDR-Diplome müssen nicht umgestellt werden

Hochschulgrade, die im Beitrittsgebiet der ehemaligen DDR verliehen worden sind, müssen nicht auf die in den alten Ländern gebräuchlichen Bezeichnungen umgestellt werden.

Der Einigungsvertrag sieht vor, dass gleichwertige Abschlüsse an den Hochschulen der DDR in den alten Ländern ebenso wie die dort verliehenen Grade anerkannt werden. Allerdings ergibt sich hieraus nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kein Anspruch auf Umdiplomierung, also Umwandlung des alten Grades in eine im Westen gebräuchliche Bezeichnung.

Ein Antrag einer Diplomökonomin auf Erteilung des Hochschulgrades "Diplom-Kaufmann" wurde von den Richtern denn auch mit der Begründung abgewiesen, dass derartige Umtauschmöglichkeiten die DDR-Diplome faktisch entwerten würden. Eben dies sollte durch die Bestimmungen des Einigungsvertrags aber gerade verhindert werden.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-22 wid-153 drtm-bns 2024-11-22