Eine für Sie wesentliche Frage ist die nach den Kosten anwaltlicher Tätigkeit. Diese richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches Mindestgebühren vorschreibt. Sollten Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten tragen zu können, besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, klären wir mit Ihnen und Ihrer Versicherung gerne die Kostenübernahme.
Für Unternehmen und in bestimmten Einzelfällen berechnen wir unsere Stunden nach Zeitaufwand.
Bei Fragen zum Komplex Gebühren und Kosten sprechen Sie uns gerne jederzeit an.